Leistungskatalog für die WEG-Verwaltung

1. Wirtschaftsplan
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzelwirtschaftsplänen je Sonder- / Teileigentum.

2. Jahresabrechnung und Bericht
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Hausgeldeinnahmen und -ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Eigentum, ohne getrennten Ausweis der Mehrwertsteuer und der Verrechnungskonten.
Sämtliche Unterlagen und Belege stehen den Eigentümern zur Einsichtnahme innerhalb der Geschäftszeiten nach Terminabsprache im Büro der Verwaltung zur Verfügung.

3. Eigentümerversammlung
Einladung zur Eigentümerversammlung, Durchführen der Eigentümerversammlung und Erarbeiten einer Niederschrift.

4. Ganzjährige Beratung
Die Eigentümergemeinschaft und der Verwaltungsbeirat erhalten zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange die Beratung aus der langjährigen Erfahrung der Verwaltung.

5. Hausordnung
Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der Haus- / Nutzungsordnungen. Verstöße gegen die Haus- / Nutzungsordnungen, die schriftlich gemeldet werden, mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab.

6. Verträge für die Gemeinschaft
Abschließen und Kündigen von Wartungs- und Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungs-verträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft.

7. Überwachung der Dienstkräfte
Betreuen, Überwachen des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft.

8. Geldverwaltung
Führen der auf den Namen der Wohnungseigentümer lautenden Bankkonten (Giro- und Rückstellungskonten etc.), Verwalten der Gelder auf Konten einer Großbank.

9. Rechnungskontrolle und -anweisung
Rechnerische und sachliche Prüfung aller Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen.

10. Buchführung
Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung in dem Vertragszeitraum.

Insbesondere
Führen und Abrechnen von:
- Hausgeldkonten je Sonder- / Teileigentum;
- Einnahmekonten für Erträge;
- Ausgabekonten je Kostenart, ohne Ausweis der Mehrwertsteuer;
- Rückstellungskonten einschließlich Anlage der Mittel;
- Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;

11. Auftragsvergabe
Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft.

12. Überwachung
Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlußrechnungen.

13. Sofortmaßnahmen
Einleitung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden.
Schadensmeldung an die Versicherung bei Schäden am Gemeinschaftseigentum.

14. Allgemeine Verwaltung
Telefon- und Schriftverkehr mit den Eigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten.

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